juristi.

(Seite zurück:Oberverwaltungsgerichte)

Verwaltungsgerichte

Die Verwaltungsgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, soweit diese nicht durch Gesetz einer anderen (Fach)Gerichtsbarkeit übertragen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten sind dabei vornehmlich solche zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden und betreffen hauptsächlich die Bereiche:

  • Ausbildungsförderung, Wohngeld
  • Schul- und Hochschulrecht
  • Ordnungsrecht (Straßenverkehr-, Polizei-, Bau- und Gewerberecht)
  • Kommunalabgabenrecht (Gebühren, Beiträge und kommunale Steuern)
  • Umweltrecht (Naturschutz, Immissions- und Abfallrecht)
  • Vermögensrecht (Rückgabe von in Volkseigentum überführten Vermögenswerten)
  • Kriegsdienstverweigerung
  • Öffentliches Dienstrecht (Beamten-, Richter- und Soldatenrecht)
  • Ausländer- und Asylrecht



Aachen
Ansbach
Arnsberg
Augsburg
Bayreuth
Berlin
Braunschweig
Bremen
Chemnitz
Cottbus
Darmstadt
Dessau-Roßlau
Dresden
Düsseldorf
Frankfurt/Main
Frankfurt/Oder
Freiburg
Gelsenkirchen
Gera
Gießen
Göttingen
Greifswald
Halle
Hamburg
Hannover
Karlsruhe
Kassel
Koblenz
Köln
Leipzig
Lüneburg
Magdeburg
Mainz
Meiningen
Minden
München
Münster
Neustadt
Oldenburg
Osnabrück
Potsdam
Regensburg
Saarland
Schleswig Holstein
Schwerin
Sigmaringen
Stade
Stuttgart
Trier
Weimar
Wiesbaden
Würzburg


Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
Schulstraße 13 - 17373 Ueckermünde - Tel. 039771/53265
www.rechtsanwalt-ueckermuende.de

Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und sind nur bedingt auf den Einzelfall anwendbar. Sie ersetzen nicht die individuelle anwaltliche Beratung. Die Bezugnahme auf Inhalte von Links und verlinkter Seiten Dritter und deren Verwendung geschieht unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Bürozeiten
Kanzlei
Anwältin
Kontakt
Aktuelle Meldungen
Rechtswörterbuch
Gesetzestexte
Gerichte
Ratgeber
Kostenlose Formulare
Links
Impressum

sponsored by