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UWG - Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb


Das dem Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist neben dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Teil des Kartellrechts.

Das UWG schützt Mitbewerber, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb und schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

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Eingangsformel
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 7 UWG)
2. Kapitel: Rechtsfolgen (§§ 8 - 11)
3. Kapitel: Verfahrensvorschriften (§§ 12 - 15)
4. Kapitel: Strafvorschriften (§§ 16 - 19)
5. Kapitel: Schlussbestimmungen (§§ 20 - 22)
Anhang


Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
Schulstraße 13 - 17373 Ueckermünde - Tel. 039771/53265
www.rechtsanwalt-ueckermuende.de

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