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UrhG - Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte


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Einleitung
1. Teil Urheberrecht (§§ 1 - 69g)
2. Teil verwandte Schutzrechte (§§ 70 - 87e)
3. Teil besondere Bestimmungen für Filme (§§ 88 - 95)
4. Teil gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (§§ 95a - 119)
5. Teil Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 120 - 143 + Anlage)


Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
Schulstraße 13 - 17373 Ueckermünde - Tel. 039771/53265
www.rechtsanwalt-ueckermuende.de

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