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Telemediengesetz


Das Telemediengesetz trat zum 1. März 2007 in Kraft. Es löst das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und den Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) ab. Enthaltene Regelungen werden zusammengefasst und vereinfacht. Aufgrund der Neuerungen im Telemediengesetz verändert sich der Rundfunkstaatsvertrag (RfStV).

Umstritten ist § 14 Abs. 2 TMG. Er erlaubt die Weitergabe von Bestandsdaten an Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutzorgane zur Strafverfolgung sowie die Weitergabe der Daten an Inhaber geistigen Eigentums zur Durchsetzung von Rechten.

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Gesamtübersicht
Einleitung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
2. Abschnitt Zulassungsfreiheit und Informationspflichten
3. Abschnitt Verantwortlichkeit
4. Abschnitt Datenschutz
5. Abschnitt Bußgeldvorschriften


Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
Schulstraße 13 - 17373 Ueckermünde - Tel. 039771/53265
www.rechtsanwalt-ueckermuende.de

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