juristi.

(Seite zurück:Strafgesetzbuch (StGB))

StPO - Strafprozessordnung

Die Strafprozessordnung regelt das Verfahrensrecht im Strafprozess. Hier werden die Regeln für die Ermittlung bei einer Straftat durch die Polizei und Staatsanwaltschaft festgelegt. Es werden die Grundprinzipien und der Verlauf der Strafverhandlung, die Urteilsfindung sowie Berufung und Revision dargestellt.

Zitiergebot

Durch die Änderung der Strafprozessordnung und des Telekommunikationsgesetzes BGBl. I 2007, 3198 vom 21. Dez. 2007 werden das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Gesamtübersicht
Einführung in die StPO
1. Buch Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150)
2. Buch Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295)
3. Buch Rechtsmittel (§§ 296 - 358)
4. Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§§ 359 - 373a)
5. Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren (§§ 374 - 406h)
6. Buch Besondere Arten des Verfahrens (§§ 407 - 448)
7. Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (§§ 449 - 473a)
8. Buch Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Informationen für verfahrensübergreifende Zwecke, Dateiregelungen, länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister (§§ 474 - 495)


Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
Schulstraße 13 - 17373 Ueckermünde - Tel. 039771/53265
www.rechtsanwalt-ueckermuende.de

Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und sind nur bedingt auf den Einzelfall anwendbar. Sie ersetzen nicht die individuelle anwaltliche Beratung. Die Bezugnahme auf Inhalte von Links und verlinkter Seiten Dritter und deren Verwendung geschieht unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Bürozeiten
Kanzlei
Anwältin
Kontakt
Aktuelle Meldungen
Rechtswörterbuch
Gesetzestexte
Gerichte
Ratgeber
Kostenlose Formulare
Links
Impressum

sponsored by