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Strafgesetzbuch

Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

Erläuterung: Das Strafgesetzbuch enthält die wesentlichen Grundlagen für die Strafbefugnis des Staates. Es ist Teil des Strafrechtes und enthält die wichtigsten Bestimmungen des materiellen Strafrechts.


Es gliedert sich in einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil. Der Allgemeine Teil enthält die Grundbegriffe der Strafbarkeit. Es klärt, wann eine Handlung strafbar wird, wann und in welchem Umfang ein Versuch strafbar ist, was eine fahrlässige Tathandlung ist und wann diese zur Strafbarkeit führt. Im Besonderen Teil sind die einzelnen Straftaten aufgeführt. Hier werden die Voraussetzungen für die Strafbarkeit einzelner Handlungen genannt und der Strafrahmen festgelegt.


Neben dem StGB gibt es noch eine Reihe von weiteren Straftatbeständen, die in anderen Gesetzen enthalten sind. Diese Regeln werden als Nebenstrafrecht bezeichnet.


(Nächste Seite:Strafprozessordnung (StPO))

Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)


Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
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