juristi.

04/10 2011:
Grundsatzurteil

Der EuGH hat heute entschieden, dass zum Empfang von Übertragungen im Pay-TV (z.B. bei Fußballspielen) ausländische Decoderkarten erlaubt sind (C-403/08 und C-429/08).

Die Richter sehen es als erwiesen an, dass in den nationalen Vorschriften, die die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen ein Verstoß gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der EU vorliegt.

Ursächlich für das Urteil war die englische Pub-Besitzerin Karen Murphy, die für eine Fußballübertragung statt einer Decoderkarte des britischen Bezahlsenders BSkyB eine günstigere aus Griechenland verwendete.

Zudem ging es bei dem Urteil um Verletzungen des Urheberrechts. Dazu entschied das Gericht, dass einzelne Teile einer Übertragung wie beispielsweise die Hymne der Premier League geschützte Werke seien, Fußballspiele selbst hingegen keine geschützten Werke. Auch seien in einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, eine "öffentliche Wiedergabe", die vom Urheber gebilligt werden müssten.

Nach diesem Grundsatzurteil muss die Exklusivvermarktung von Fernsehrechten geändert werden.

Quelle: EUGH - Rechtssache C-403/08 und C-429/08 Urteil vom 04. Okt 2011

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