juristi.

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Amtliche Bezeichnung:

Gesetz über Personalausweise

Abkürzung: PAuswG


Personalausweisgesetz


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§ 1 PersAuswG Ausweispflicht
§ 2 PersAuswG Gültigkeit
§ 2a PersAuswG Personalausweisregister
§ 2b PersAuswG Verarbeitung und Nutzung der Daten im Personalausweisregister
§ 3 PersAuswG Datenschutzrechtliche Bestimmungen
§ 3a PersAuswG Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
§ 4 PersAuswG Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
§ 5 PersAuswG Ordnungswidrigkeiten
§ 6 PersAuswG Berliner behelfsmäßige Personalausweise


Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
Schulstraße 13 - 17373 Ueckermünde - Tel. 039771/53265
www.rechtsanwalt-ueckermuende.de

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