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Landesarbeitsgerichte
 Die Landesarbeitsgerichte sind die Berufungs- bzw. Beschwerdegerichte innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit. Sie sind zuständig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt, das Arbeitsgericht die Beschwerde zugelassen hat, bei Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.

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