Das 1. Buch (§§ 1 - 104) gibt Auskunft über den Handelsstand. Es regelt, wer handeln darf, für wen das HGB gilt, was ein Handelsregister ist und wie es aufgebaut ist und was eine Handelsfirma ist. Es beschreibt die Prokura, den Handelsgehilfen, Handelsvertreter und den Handelsmakler.
Das 2. Buch (§§ 105 - 237) hat Handelsgesellschaften zum Gegenstand. Es klärt, welche Handelsgesellschaften es gibt und welche Grundregeln für sie gelten.
Das 3. Buch (§§ 238 - 342e) behandelt alles zu den Handelsbüchern. Was sind Handelsbücher? Welchen Inhalt haben sie? Was ist eine Bilanz? Wie führt man sie? Welche Grundsätze sind zu beachten? Was ist eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)?
Das 4. Buch (§§ 343 - 475h) beschreibt die Handelsgeschäfte, die ein Kaufmann tätigt. Was ist ein Handelsgeschäft? Welche Grundsätze sind zu beachten? Was ist ein Handelskauf? Was ist ein Kommissions-, Fracht- Speditions- oder Lagergeschäft?
Das 5. Buch (§§ 476 - 905) ist allein bestimmt für den Seehandel. Es klärt, welche Regeln auf See zur Beförderung einzuhalten sind? Was ein Reeder oder Kapitän ist? Was bei Haverei oder Bergung von Schiffen zu beachten ist.
Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
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