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GWB - Wettbewerbsrecht - Kartellrecht

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist neben dem Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Teil des Kartellrechts.

Das Kartellrecht wird als das Wettbewerbsrecht ein weiteren Sinne bezeichnet. Der Begriff Kartellrecht meint jedoch nur einen kleineren Teil des Wettbewerbsrechtes. Es umfasst wesentlich mehr als nur das Verbot von Kartellen.

(Nächste Seite:Handelsgesetzbuch (HGB) )

1. Teil: Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 1 - 47)
2. Teil: Kartellbehörden (§§ 48 - 53)
3. Teil: Verfahren (§§ 54 - 96)
4. Teil: Vergabe öffentlicher Aufträge (§§ 97 - 129b)
5. Teil: Anwendungsbereich des Gesetzes (§ 130)
6. Teil: Übergangs- und Schlussbestimmungen (§ 131)
Anlage


Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
Schulstraße 13 - 17373 Ueckermünde - Tel. 039771/53265
www.rechtsanwalt-ueckermuende.de

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