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Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt die Grundrechte, den Staatsaufbau, die Funktionen der Staatsorgane, Wahlen, Gesetzgebung, Justiz und die Finanzierung des Staates.

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Präambel
Einführung in das Staats- und Verfassungsrecht
I. Grundrechte (Art. 1 - 19)
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)
III. Der Bundestag (Art. 38 - 49)
IV. Der Bundesrat (Art. 50 - 53)
V. Der Bundespräsident (Art. 54 - 61)
VI. Die Bundesregierung (Art. 62 - 69)
VII. Die Gesetzgebung des Bundes (Art. 70 - 82)
VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung (Art. 83 - 91)
VIIIa. Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit (Art. 91a - 91e)
IX. Die Rechtsprechung (Art. 92 - 104)
X. Das Finanzwesen (Art. 104a - 115)
Xa. Verteidigungsfall (Art. 115a - 115l)
XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)


Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
Schulstraße 13 - 17373 Ueckermünde - Tel. 039771/53265
www.rechtsanwalt-ueckermuende.de

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