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17/10 2011:
Steuer-ID ersetzt die Karte

Zukünftig brauchen Arbeitnehmer ihre Papp-Lohnsteuerkarte nicht mehr an ihre Arbeitgeber weiterzugeben, denn die sind bald Geschichte. Ab 2012 reicht die Übermittlung der Steuer-Identifikationsnummer sowie die Nennung des Geburtsdatums. Alles andere erfährt der Arbeitgeber auf elektronischem Wege beim Bundeszentralamt für Steuern (Steuerklasse, Freibeträge, Kirchenzugehörigkeit ect.).

Bis dahin gilt die alte Lohnsteuerkarte von 2010 auch für das Jahr 2011. Wer beispielsweise seinen Arbeitgeber wechselt oder Änderungen (z.B. bei der Steuerklasse od. Freibeträgen) vornehmen lassen muss, muss die Lohnsteuerkarte für 2010 mitnehmen. Zu beachten ist: wer Freibeträge für Werbungskosten oder Sonderausgaben bis 30. November 2010 eintragen lässt, bekommt bereits im November und Dezember mehr netto.

Besonderheiten:

Wer erstmals 2011 eine Lohnsteuerkarte benötigt oder eine Zweitlohnsteuerkarte benötigt muss zum Finanzamt. Denn oblag bisher die Zuständigkeit bei der Gemeinde, so liegt sie jetzt beim Finanzamt. Lediglich meldepflichtige Daten (z.B. Heirat, Kirchenbei - od. ~austritt, Geburtenanzeigen) obliegen noch den Gemeinden.

Eine Sonderregelung gilt für Jugendliche, die 2011 eine Ausbildung anfangen. Ihr Arbeitgeber stuft sie auch ohne Lohnsteuerkarte in die Steuerklasse 1 ein.

Quelle: BFM

Zur Informationsbroschüre des BFM

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Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
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