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10/01 2012: Es gilt weiterhin die Tabelle von 2011
 Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Dies teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht in seiner Pressemitteilung mit. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern.
In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.
OLG-Düsseldorf PM 36/11

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