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BuchPrG - Gesetz über die Preisbindung für Bücher


Das Buchpreisbindungsgesetz regelt die in Deutschland übliche Bindung des Buchpreises. Kein Buch darf als Neuveröffentlichung unter dem vom Verlag festgelegten Preis veräußert werden. Nur in bestimmten Ausnahmen kann von diesem Preis abgewichen werden. Das BuchPrG ist ein Spezialgesetz zum GWB (Kartellrecht).

(Nächste Seite:FGG)

§ 1 BuchPrG Zweck des Gesetzes
§ 2 BuchPrG Anwendungsbereich
§ 3 BuchPrG Preisbindung
§ 4 BuchPrG Grenzüberschreitende Verkäufe
§ 5 BuchPrG Preisfestsetzung
§ 6 BuchPrG Vertrieb
§ 7 BuchPrG Ausnahmen
§ 8 BuchPrG Dauer der Preisbindung
§ 9 BuchPrG Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche
§ 10 BuchPrG Bucheinsicht
§ 11 BuchPrG Übergangsvorschrift


Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
Schulstraße 13 - 17373 Ueckermünde - Tel. 039771/53265
www.rechtsanwalt-ueckermuende.de

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