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Baugesetzbuch


Die Kodifikation des Baurechts besteht in Deutschland seit dem 27.08.1997. Im Baugesetzbuch sind die früheren Vorschriften des Bundesbaugesetzes und des Städtebauförderungsgesetzes zusammengefasst und zum Teil geändert worden. Das BauGB will unter anderem das Städtebaurecht auf die gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben ausrichten, eine Verwaltungsvereinfachung erzielen und den Umwelt- und Denkmalschutz verbessern. Es enthält Bestimmungen über Bauleitplanungen, Regelungen der baulichen und sonstigen Nutzung, Entschädigungen, Bodenordnung, Enteigung, Erschließung, städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und gerichtliche Verfahren in Baulandsachen.

(Nächste Seite:Behindertengleichstellungsgesetz (BGG))

1.Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c)
2.Kapitel: Besonderes Städtebaurecht (§§ 136 - 191)
3.Kapitel: Sonstige Vorschriften (§§ 192 - 232)
4.Kapitel: Überleitungs- und Schlussvorschriften (§§ 233 - 247, Anlage 1 u. 2)


Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
Schulstraße 13 - 17373 Ueckermünde - Tel. 039771/53265
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