juristi.

(Seite zurück:AktG)

Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz setzt Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer. Es ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber verbindlich.

(Nächste Seite:Bürgerliches Gesetzbuch (BGB))

1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften (§§ 1, 2)
2. Abschnitt: Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeit (§§ 3 - 8)
3. Abschnitt: Sonn- und Feiertagsruhe (§§ 9 - 13)
4. Abschnitt: Ausnahmen in besonderen Fällen (§§ 14, 15)
5. Abschnitt: Durchführung des Gesetzes (§§ 16, 17)
6. Abschnitt: Sonderregelungen (§§ 18 - 21a)
7. Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 22, 23)
8. Abschnitt: Schlussvorschriften (§§ 24 - 26)


Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
Schulstraße 13 - 17373 Ueckermünde - Tel. 039771/53265
www.rechtsanwalt-ueckermuende.de

Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und sind nur bedingt auf den Einzelfall anwendbar. Sie ersetzen nicht die individuelle anwaltliche Beratung. Die Bezugnahme auf Inhalte von Links und verlinkter Seiten Dritter und deren Verwendung geschieht unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Bürozeiten
Kanzlei
Anwältin
Kontakt
Aktuelle Meldungen
Rechtswörterbuch
Gesetzestexte
Gerichte
Ratgeber
Kostenlose Formulare
Links
Impressum

sponsored by