juristi.
§ 152 StPO
§ 160 StPO
Art. 46 GG
§ 331 StGB Vorteilsannahme

(Seite zurück:Nebenkostenabrechnung: Umlage der Heizungskosten nach Verbrauch)

16/02 2012:
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Anfangsverdachts gegen Bundespräsident Christian Wulff und David Groenewold:

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aufhebung der Immunität  gegen Bundespräsident Christian Wulff beantragt. Diese schützt ihn vor Strafverfolgung.

Nach Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte gebe es nun einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung im Amt. Erst wenn der Bundestag die Immunität aufhebt, kann die Staatsanwaltschaft ermitteln.

Das wäre das 1. Mal, in der deutschen Geschichte, dass ein Ermittlungsverfahren gegen einen amtierenden Bundespräsidenten eingeleitet würde.

Anfangsverdacht gegen Bundespräsident Christian Wulff und David Groenewold:
Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte sieht die Staatsanwaltschaft Hannover nunmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (§ 152 Abs. 2 StPO) und somit einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung. Sie hat deshalb bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragt.
Diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Hannover unabhängig nach intensiver kollegialer Beratung getroffen. Weisungen vorgesetzter Behörden hat es nicht gegeben.
Aufgabe der angestrebten Ermittlungen ist es, den Sachverhalt in einem förmlichen Verfahren zu erforschen. Nach dem gesetzlichen Auftrag (§ 160 Abs. 2 StPO) hat die Staatsanwaltschaft dabei nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Selbstverständlich gilt auch nach Bejahung des Anfangsverdachts die Unschuldsvermutung.
Über die Aufhebung der Immunität befindet der Deutsche Bundestag. Die Staatsanwaltschaft Hannover ist deshalb aus rechtlichen Gründen an weiteren Stellungnahmen gehindert. (Pressemittelung der StA Hannover)


(Nächste Seite:Keine Sonderregelung für die Nachzahlung von "Ghetto-Renten")


LG Düsseldorf: "LEG-Verfahren"

Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
Schulstraße 13 - 17373 Ueckermünde - Tel. 039771/53265
www.rechtsanwalt-ueckermuende.de

Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und sind nur bedingt auf den Einzelfall anwendbar. Sie ersetzen nicht die individuelle anwaltliche Beratung. Die Bezugnahme auf Inhalte von Links und verlinkter Seiten Dritter und deren Verwendung geschieht unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Bürozeiten
Kanzlei
Anwältin
Kontakt
Aktuelle Meldungen
Rechtswörterbuch
Gesetzestexte
Gerichte
Ratgeber
Kostenlose Formulare
Links
Impressum

sponsored by