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GVG - Gerichtsverfassungsgesetz
 Das Gerichtsverfassungsgesetz ist eines der zentralen Gesetze in der deutschen Rechtsordnung. Es regelt den Aufbau, die Funktionen und die Zuständigkeiten der Gerichte und sonstigen Behörden aller Gerichtsbarkeiten einschließlich der in ihrem Rahmen tätig werdenden Rechtspflegeorgane (Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger und Rechtsanwälte).
Zu den Gerichtsbarkeiten gehören das Verfassungsgericht, die ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte) sowie Verwaltungsgerichte. Das GVG ist ein einfaches Gesetz, dass die staatliche Grundordnung mitgestaltet. Es gehört daher mit zum Verfassungsrecht. Es gilt insbesondere für das Zivilprozessrecht (§ 1 ZPO), für das Strafprozessrecht (§ 1 StPO) und das Verwaltungsverfahrensrecht (§ 173 VwGO).

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3. Titel Amtsgerichte
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