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Aktiengesetz


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§ 8 AktG Form und Mindestbeträge der Aktien
§ 16 AktG In Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen
§ 71 AktG Erwerb eigener Aktien
§ 76 AktG Leitung der Aktiengesellschaft
§ 80 AktG Angaben auf Geschäftsbriefen
§ 91 AktG Organisation. Buchführung
§ 125 AktG Mitteilungen für die Aktionäre und an Aufsichtsratsmitglieder
§ 136 AktG Ausschluss des Stimmrechts
§ 142 AktG Bestellung der Sonderprüfer
§ 152 AktG Vorschriften zur Bilanz
§ 160 AktG Vorschriften zum Anhang
§ 161 AktG Erklärung zum Corporate Governance Kodex
§ 170 AktG Vorlage an den Aufsichtsrat
§ 171 AktG Prüfung durch den Aufsichtsrat
§ 172 AktG Feststellung durch Vorstand und Aufsichtsrat
§ 173 AktG Feststellung durch die Hauptversammlung
§ 174 AktG
§ 175 AktG Einberufung
§ 176 AktG Vorlagen. Anwesenheit des Abschlussprüfers
§ 182 AktG Voraussetzungen
§ 256 AktG Nichtigkeit
§ 258 AktG Bestellung der Sonderprüfer
§ 260 AktG Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer
§ 291 AktG Beherrschungsvertrag, Gewinnabführungsvertrag
§ 302 AktG Verlustübernahme
§ 399 AktG Falsche Angaben
§ 400 AktG Unrichtige Darstellung
§ 401 AktG Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
§ 405 AktG Ordnungswidrigkeiten


Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
Schulstraße 13 - 17373 Ueckermünde - Tel. 039771/53265
www.rechtsanwalt-ueckermuende.de

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