juristi.
§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
§ 434 BGB Sachmangel

(Seite zurück:Rauchwarnmelder werden als Nebenkosten abgerechnet)

03/02 2012:
Keine Gewährleistung bei Zwangsversteigerungen im Internet

Die den Verbraucher schützenden gesetzlichen Vorschriften für Internetgeschäfte mit Gewerbetreibenden (Widerrufsrecht, Gewährleistung etc.) sind auf eine Versteigerung nach dem Zwangsvollstreckungsrecht nicht anwendbar.


Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg hat mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil entschieden, dass es zu dem Amtspflichten eines Gerichtsvollziehers gehört, eine über die Internetplattform www.justiz-auktion versteigerte Ware ordnungsgemäß verpackt an das Transportunternehmen zu übergeben. Eine weitergehende Haftung für eine Beschädigung beim Transport besteht allerdings nicht.

Der Kläger hatte im Internet einen hochwertigen gebrauchten WMF Kaffeevollautomaten für 1.350 € ersteigert. Auf der Plattform www.justiz-auktion erfolgen öffentliche Versteigerungen von Justizbehörden und von Gerichtsvollziehern über das Internet nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts. Bei den Versandbedingungen wies die versteigernde Gerichtsvollzieherin darauf hin, dass der Erwerber die Versandkosten trägt.

Die Kaffeemaschine kam erheblich beschädigt beim Kläger an. Mit der Klage wollte der Kläger als Schadensersatz die Zahlung von 1.350 € zuzüglich Versandkosten von 20 € erreichen.

Das Landgericht Magdeburg hat der Klage nicht stattgegeben und abgewiesen.  Auf der Justizplattform findet eine "echte" öffentliche Versteigerung statt. Die den Verbraucher schützenden Vorschriften für Internetgeschäfte mit Gewerbetreibenden (Widerrufsrecht, Gewährleitung etc.) sind auf eine Versteigerung nach dem  Zwangsvollstreckungsrecht nicht anwendbar.

Insbesondere trägt der Kläger als Ersteigerer das Risiko, dass die Ware auf dem Transportweg beschädigt wird oder verloren geht. Die Pflicht des Gerichtsvollziehers besteht allein darin, die Ware ordnungsgemäß verpackt an das Transportunternehmen zu übergeben. Die vom Gericht durchgeführte Vernehmung von Zeugen hat ergeben, dass die Gerichtsvollzieherin diese Verpflichtung erfüllt hat.

Da das Paket versichert gewesen ist, besteht die Möglichkeit, dass das Frachtunternehmen für den Schaden haftet. Dies wäre in einem gesonderten Prozess zu klären. Außergerichtlich hat der Transporteur eine Haftung allerdings abgelehnt.


LG Magdeburg, Urteil vom 24.11.2011 - 10 o 672/11 - PM LG Magdeburg 8/12

(Nächste Seite:KG Berlin urteilt: Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten)


Internetauktion eines Vertu-Handys über ebay
actio redhibitoria
Beim Kauf eines Tieres gelten allgemeine Gewährleistungsvorschriften
Kein Zurückbehaltungsrecht bei Sachmangel
Wenn die Nachbesserung scheitert, wer muss was beweisen?
LG Coburg: Wenn's im Schlafzimmer stinkt ....
BGH: Zum Unternehmerbegriff beim Verbrauchsgüterkauf
BGH: Unfallfreiheit eines Gebrauchtwagens
Sachmangel - Rechtssprechung
OLG Karlsruhe: Rücktritt bei Neuwagen, wenn nicht Stand der Technik
BGH: Beweislast bei Kauf einer Katze
OLG Frankfurt: Rücktritt vom Kauf nicht bei jedem Schaden
BGH: Neulackierung bei Gebrauchtwagen kein Mangel
BGH: Arglistige Täuschung und Gewährleistung
BGH: "Unfallschäden laut Vorbesitzer: Nein" und seine Folgen
Ratgeber: Gewährleistung und Widerruf
EuGH: Muss der Umtausch bei einem Sachmangel kostenfrei sein?
BGH: Hausverkäufer muss über Asbest informieren
BGH: Kostenerstattung für Neuverlegung mangelfreier Parkettstäbe
BGH: Regenerationsfahrten mit Dieselfahrzeugen auf Kurzstrecken sind kein Mangel
BGH: 19 Monate Standzeit kein Mangel bei Gebrauchtwagen
Kaufvertrag - Urteile zur Sachmangelhaftung
BGH: Sachmängelhaftung beim Kauf - Untersuchung der Kaufsache
BGH: Ersatzanspruch des Käufers bei Nutzungsausfall auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag
Urteile zu BGB § 437
Urteile zu BGB § 434
BGH: Zahlungsverweigerung nach Rücktritt wg Mängel beim Leasing
Was ist ein Vorführwagen?

Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
Schulstraße 13 - 17373 Ueckermünde - Tel. 039771/53265
www.rechtsanwalt-ueckermuende.de

Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und sind nur bedingt auf den Einzelfall anwendbar. Sie ersetzen nicht die individuelle anwaltliche Beratung. Die Bezugnahme auf Inhalte von Links und verlinkter Seiten Dritter und deren Verwendung geschieht unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Bürozeiten
Kanzlei
Anwältin
Kontakt
Aktuelle Meldungen
Rechtswörterbuch
Gesetzestexte
Gerichte
Ratgeber
Kostenlose Formulare
Links
Impressum

sponsored by