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Datenspeicherung der SCHUFA

Die SCHUFA speichert Daten über Verbraucher. Glaubt man unabhängigen Quellen sollen die Daten von ca. 60 Millionen Verbraucher gespeichert sein.

Die SCHUFA speichert eine Vielzahl von Daten einer Person. Dazu zählen Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift und Voranschrift. Weiterhin werden Daten über eröffnete Bankkonten, Mobilfunkverträge, Ratenzahlungen und über Geschäfte mit den Vertragspartnern der SCHUFA gespeichert. Bei Krediten werden unter anderem die Laufzeit oder die Höhe gespeichert. Auch regelmäßige Zahlungen und vertragsgemäßes Verhalten tauchen in den Daten der SCHUFA auf.

Negative Merkmale werden auch gespeichert. Dazu zählt vertragswidriges Verhalten, unter anderem die Einziehung von Kreditkarten, die Kündigung von Bankkonten, die Sperrung einer Mobilfunkkarte. Die SCHUFA nennt dies weiche Negativmerkmale.

Zu den sogenannten harten Negativmerkmalen zählen Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, wie die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, ein Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, die Eröffnung einer Verbaucherinsolvenz oder die Abweisung einer Insolvenz mangels Masse. [@]

Datenspeicherung der SCHUFA
Rechtliche Grundlagen
SCHUFA Klausel
Übermittlung ohne Einwilligung
Unberechtigter Eintrag

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Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
Schulstraße 13 - 17373 Ueckermünde - Tel. 039771/53265
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