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Die SCHUFA

Die SCHUFA ist die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Das Unternehmen wurde bereits 1927 gegründet. Es verfolgt das Ziel, Unternehmen vor wirtschaftlichen Schäden zahlungsunfähiger oder -unwilliger Kunden zu schützen.

Dazu speichert die SCHUFA Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und Unternehmen. Die Daten bezieht die SCHUFA aus den Schuldnerverzeichnissen bei den Insolvenzgerichten (Amtsgerichte) und aus dem Datenaustausch mit ihren Vertragspartnern.

Die Vertragspartner übermitteln der SCHUFA Daten über das Zahlungsverhalten der Kunden. Vertragspartner sind Banken, Bausparkassen, Kaufhäuser, Leasinggesellschaften, Unternehmen aus dem Bericht Telekommunikation sowie Versicherungen und Versandhändler. Der Datenbestand der SCHUFA wird den Vertragspartnern zur Verfügung gestellt. Auf der Grundlage der Daten können die Unternehmen entscheiden, ob Sie mit ihrem Kunden einen Vertrag eingehen wollen. Verbraucher können eine Eigenauskunft erhalten. [@]

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Datenspeicherung der SCHUFA
Rechtliche Grundlagen
SCHUFA Klausel
Übermittlung ohne Einwilligung
Unberechtigter Eintrag


Kanzlei für Erb- und Sozialrecht - Rechtsanwältin Anja Habermann
Schulstraße 13 - 17373 Ueckermünde - Tel. 039771/53265
www.rechtsanwalt-ueckermuende.de

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